strafregisterauszug beantragen

Der Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz in der Schweiz beantragt werden. Alternativ lässt er sich auch am Postschalter vor Ort bestellen. Die Kosten für den Strafregisterauszug belaufen sich auf 20 Franken. Auszüge, die für die Vorlage bei ausländischen Behörden oder konsularischen Stellen, wie zum Beispiel für ein Visum gedacht sind, kosten noch einmal 20 Franken extra. Der Strafregisterauszug ist in der Regel ein halbes Jahr bis Jahr gültig. Danach sind die Daten nicht mehr aktuell und es wird ein neuer Strafregisterauszug benötigt. Das wichtige Dokument kann regelmäßig neu beantragt werden, wobei für jeden neuen Antrag Gebühren fällig werden.

Nach der Beantragung des Strafregisterauszug dauert es in der Regel einige Tage, bis dieser zugestellt wird. Es ist möglich, den Strafregisterauszug zur nächsten zuständigen Meldebehörde schicken zu lassen und diesen dort abzuholen.

Wer zum ersten Mal einen Strafregisterauszug beantragen möchte, sollte sich zuvor mit dem Bundesamt für Justiz in Verbindung setzen. Die Beantragung des wichtigen Dokuments ist unkompliziert möglich. Falls wichtige Ausweisdokumente fehlen, kann der Strafregisterauszug allerdings nicht beantragt werden.

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Wofür der Strafregisterauszug benötigt wird

Der Strafregisterauszug wird in erster Linie zur Vorlage bei künftigen Arbeitgebern oder Behörden benötigt. Er enthält alle wesentlichen Informationen zu den vorherigen Verurteilungen einer Person und ist daher eine wichtige Orientierung für Arbeitgeber oder Behörden. Vor allem für die Bewerbung für Berufe im Kinder- und Jugendbereich ist die Vorlage eines Strafregisterauszugs inzwischen fast schon Pflicht. Doch auch viele andere Behörden sowie Vermieter verlangen bisweilen einen aktuellen Strafregisterauszug. Es ist daher ratsam, stets einen aktuellen Strafregisterauszug zur Verfügung zu haben, da es unter Umständen einige Tage dauern kann, bis das Bundesamt für Justiz den Auszug nach der Beantragung zustellt. Zudem erfolgt der Versand im Normalfall erst, nachdem die Bezahlung stattgefunden hat.

Wer Probleme bei der Beantragung hat, kann sich mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung setzen.